Aktuelle Rechtssprechung im Arbeitsrecht – Abmahnung/Urlaub –

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat am 06.05.2014 als zweitinstanzliches Gericht folgenden Leitsatz erlassen:

 „Bei einer verhaltensbedingten Kündigung wegen exzessiver Nutzung des Internets
    während der Arbeitszeit trotz fehlender Erlaubnis, bedarf es grundsätzlich keiner
    vorherigen Abmahnung“

 

Auch zum Urlaub gibt es neue Rechtsprechung, auf die wir Sie gern aufmerksam machen:

Der Europäische Gerichtshof hat wiederum im Urlaubsrecht neue Entscheidungen getroffen. In einem gerade aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde entgegen der in Deutschland geltenden Praxis entschieden:

 „Auch wenn ein Arbeitnehmer verstirbt, bleibt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub
    bestehen.“

Damit erhalten nunmehr die Erben den Abgeltungsanspruch für den Jahresurlaub, wenn ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis verstirbt.

Das ist eine völlige Neuregelung, die Beachtung finden sollte.

Eine weitere bedeutsame Regelung betrifft den Urlaub.

Das Bundesarbeitsgericht hat erst dieses Jahr entschieden, dass Beschäftigten auch für die Dauer eines unbezahlten Sonderurlaubs der gesetzliche Mindesturlaub zusteht und nicht gekürzt werden darf.

Im konkreten Fall bestand eine Krankenschwester nach einem neunmonatigen Sonderurlaub im Jahr 2011 auf die Abgeltung von 15 Urlaubstagen, was ihr durch das Bundesarbeitsgericht zugesprochen wurde.

Die Regelung ist z.B. auch wichtig für Menschen, die Pflegezeiten oder Auszeiten wegen der Ausbildung der Kinder (nicht Elternzeit) in Anspruch nehmen.

Ihr Recht

Rechtsanwältin Silvia Drach
Anwaltskanzlei Drach & Drach