Messung mit dem Handlaser LTI 20.20

Steht die Geschwindigkeits-Messung mit dem Handlaser LTI 20.20 vor dem Aus?
In Bautzen hat die Polizei dieses Wochenende wieder mit einem Handlaser-Messgerät die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen kontrolliert.
Dabei ist aktuell äußert fraglich, ob diese Messungen überhaupt verwertet werden können.
Herr Dipl.-Ing Matthias Müller und die VUT haben in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass es bei dem Handlasermessgerät LTI 20.20 zu Messwertabweichungen von bis zu drei km/h kommen kann. Selbst stehende Fahrzeuge werden mit zwei km/h „gemessen“.
Grund genug jedenfalls für das Landesamt für zentrale Polizeiliche Dienste in Nordrhein-Westfalen, um mit einem Schreiben vom 09.07.2024 die Nutzung des LTI 20.20 zur repressiven Verkehrsüberwachung zu untersagen.
Wann ist es in Sachsen nun so weit?
Einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Handlasermessung sollten Sie jedenfalls nicht mehr rechtskräftig werden lassen.
Schicken Sie mir Ihre Anhörung oder Ihren Bußgeldbescheid zur LTI-Messung einfach zu über unser Kontaktformular.

Wir kämpfen für Ihr Recht.
Beratung durch ADAC-Rechtsanwalt Dils
Rechtsanwalt Tomas Dils
ADAC-Vertragsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach
Bautzen, den 14.07.2024Tomas Dils