Testamente gestalten

Testamente werden immer beliebter.

Denn mit einem Testament kann man selbst bestimmen, was nach dem eigenen Ableben mit dem eigenen Vermögen geschehen soll.
Mit einer durchdachten Testamentsgestaltung kann man Erbstreitigkeiten von vornherein vermeiden. Durch geschickte Regelungen können Erbschaftssteuern in erheblichem Umfange gespart werden. Es kann sichergestellt werden, dass auch sozialhilfebedürftige Erben Vorteile durch eine Erbschaft erhalten, ohne dass Sozialhilfeträger Zugriff auf den Nachlass erhalten. Weiter kann verhindert werden, dass Schwiegerkinder über Umwege Zugriff auf den eigenen Nachlass erhalten.
Regelungen für den Fall der Wiederheirat des hinterbliebenen Ehegatten oder auch Ersatzerben können bestimmt werden.
Letztlich lassen sich fast alle Regelungsziele durch die eine oder andere testamentarische Regelung erreichen.
Vor allem Unternehmer sollten zwingend ein Testament machen. Nur so kann die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens auch bei unerwarteten Erbfällen gesichert werden.
Diese ist insbesondere bei minderjährigen Erben ohne entsprechende Regelungen gefährdet.
Damit Testamente auch die beabsichtigte Wirkung entfalten, müssen diese auf den konkreten Einzelfall abgestimmt werden.
Testamentsgestaltungen einfach mal so am Küchentisch oder nach Textbausteinen aus dem Internet haben schon oftmals zu einem bösen Erwachen der Hinterbliebenen geführt.
Der Wortlaut eines Testaments ist entscheidend!
Darüber hinaus muss zwingend die gesetzlich vorgeschriebene Form für eine Testamentserrichtung eingehalten werden, damit dieses auch rechtliche Wirkung entfaltet.
Eine fundierte anwaltliche oder notarielle Beratung bei der Testamentsgestaltung ist daher unbedingt zu empfehlen.

Lassen Sie sich beraten!

Ihr Recht
Beratung zu Pflichtteilsrechten führt Rechtsanwältin Clemens
Kerstin Clemens
Fachanwältin für Erbrecht
angestellte Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Drach & Drach