LEIVTEC XV3 wird Anwalts Liebling

In den vergangenen Jahrzehnten wurde die Technik für die Messung von Geschwindigkeiten im Straßenverkehr immer weiter entwickelt. Nur wenige Hersteller machen die Messungen transparent und nachvollziehbar. Auch die physikalisch-technische Bundesanstalt macht nur selten transparent, was wie funktioniert und berechnet wird. Sie besorgt die für die Bundesrepublik die technische Prüfung und Zulassung der Geräte.

Das machte eine Verteidigung bei Geschwindigkeitsübertretungen in den letzten Jahren immer schwieriger. Hinzu kam ein Trend in der Rechtsprechung, die Anforderungen an Beweisanträge immer höher zu schrauben. Viele Betroffene, die den Weg über das Gericht suchten, fühlten sich ungerecht behandelt – und dies möglicherweise nicht zu unrecht.

Die Firma LEIVTEC hatte ihr Geschwindigkeitsmessgerät XV3 ursprünglich relativ transparent konzipiert. Jedenfalls für Sachverständige waren die Messungen anfangs noch recht gut nachvollziehbar und Messfehler erkennbar. Der von einem Messgerät ausgeworfene Geschwindigkeitswert wird je nach Verfahren aus dutzenden oder tausenden Einzelwerten rechnerisch ermittelt. Liegen die Einzelwerte vor, kann ein Sachverständiger nachrechnen und so die Messung überprüfen.

Im Zuge eines Updates der Systemsoftware des LEIVTEC XV3 wurden die Einzelmesswerte nicht mehr gespeichert und eine Nachprüfbarkeit erschwert.

Nun hat im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe aus mehreren unabhängigen Sachverständigen das Messgerät eingehend unter die Lupe genommen und teils drastische Messfehler aufgedeckt. (https://www.iqvmt.de/LeivtecXV3.html) Infolge dieser Untersuchungen und einer Änderung der Anleitung zur Auswertung der Messbilder ist es für Betroffene mit anwaltlicher Unterstützung (man braucht schon eine Akteneinsicht) wieder sehr viel leichter geworden, die Messungen anzugreifen. Schicken Sie mir Ihre Anhörung zur XV3-Messung einfach zu über https://GibDasDeinemAnwalt.de

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Rechtsanwalt Tomas Dils
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach
Bautzen, den 05.02.2021Tomas Dils