Testamente allein verfassen?

Aus aktuellem Anlass kann nur nochmals davon abgeraten werden, ein Testament allein zu verfassen.
Nicht nur bei der Auslegung von Testamenten treten immer wieder Schwierigkeiten auf.
Auch die Formwirksamkeit ist immer wieder Streitgegenstand vieler gerichtlicher Auseinandersetzungen.

So hatte sich nunmehr das OLG Köln unter dem AZ: 2 Wx 299/13 mit der Frage zu befassen, ob ein handschriftliches Testament, bestehend aus mehreren nicht verbundenen Blättern, welches nur am Ende eine einmalige Unterschrift trägt, formwirksam ist.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass das Erfordernis der Unterschrift nur dann erfüllt ist, wenn die einzelnen Blätter inhaltlich ein Ganzes bilden sowie eine einheitliche Willenserklärung enthalten und die Unterschrift diese Willenserklärung abschließt. Der textliche Zusammenhang muss unzweifelhaft sein.

Ein einfaches Zusammenheften mehrere Seiten genügt diesen Anforderungen nicht.
Um die Formwirksamkeit handschriftlicher Testamente sicher zu stellen, sollte diese durch einen Fachanwalt für Erbrecht geprüft werden.
Hierfür stehen wir gern zur Verfügung.

Ihr Recht

Kerstin Clemens
angestellte Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach