Fachanwältin für Erbrecht

Rechtsanwältin Kerstin Clemens - Fachanwältin für Erbrecht
Unsere angestellte Rechtsanwältin Kerstin Clemens hat am 23.09.2014 vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Herr Dr. M. Abend, die Berechtigung erhalten, auf Grund nachgewiesener Kenntnisse auf dem Gebiet des Erbrecht die Bezeichnung Fachanwältin für Erbrecht * zu führen.

Fachanwaltsbezeichnungen stehen für geprüfte Qualifikation, Erfahrung und jährliche Fortbildung im jeweiligen Rechtsgebiet. Sie sichern Mandanten eine Beratung auf hohem fachlichen Niveau.

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Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen.  Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen.Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsendurch den ESF “ Europäischer Sozialfonds“ und „Europa fördert Sachsen“.