Neuregelung zu Elternzeit und Elterngeld

Es ist ein neues Gesetz seit 01.01.2015 in Kraft, gilt aber erst bei Kindern, die ab 01.07.2015 geboren fĂŒr die Elternzeit und das Elterngeld sind. Hier ein kurzer Überblick ĂŒber die wichtigsten Änderungen:

Die Neuregelung schafft mehr FlexibilitÀt durch den Wechsel bei der Inanspruchnahme und der Förderung der BerufstÀtigkeit (Teilzeit) beider Elternteile.

Verteilung der Elternzeit:

Die Elternzeit kann nunmehr auf drei Zeitabschnitte verteilt werden. Die Erhöhung der möglichen Abschnitte ist gewollt, um die Flexibilisierung beim Elterngeld durch einen Partnerbonus praktikabel zu machen.

Inanspruchnahme von Elternzeit ab 3. Geburtstag:

Bis zu 24 Monate der Elternzeit können in der Zeit von Beginn des 4. Lebenjahres bis zum 8. Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden, um sich so in der Betreuung des Kindes und der ErwerbstĂ€tigkeit abwechseln zu können. DafĂŒr muss keine Zustimmung des Arbeitgebers vorliegen.

Wichtig daher fĂŒr Neueinstellungen im Unternehmen:

Diese AnsprĂŒche gehen auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht verloren. Daher sollte die bisherigen Zeiten abgefragt werden.

Antrag auf Elternzeit:

FĂŒr die Elternzeit bis zur Vollendung des 1. Lebenjahres gilt weiter, spĂ€testens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss der Antrag schriftlich gestellt werden.

Neu: Die Beantragung der Elternzeit fĂŒr den Zeitraum zwischen 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr muss spĂ€testens 13 Wochen vor deren Beginn erfolgen.

Elterngeld „Plus“:

Elterngeld kann bei TeilzeitbeschĂ€ftigung beider Elternteile (zwischen 25 und 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt) auch lĂ€nger als 14 Monate bezogen werden und betrĂ€gt dabei die HĂ€lfte des zustehenden Basiselterngeldbetrages bei verdoppelter Bezugsdauer. Der Anspruch besteht fĂŒr höchstens 24 Monate + 4 Partnerschaftsmonate (insgesamt maximal 28 Monate).

Basis: Elterngeld wird weiterhin fĂŒr 12 Monate gewĂ€hrt.

Gern stehen wir zu Ihrer Beratung bereit.

Ihr Recht
Bei Fragen zu Elterngeld und Elternzeit berÀt Sie Frau RechtsanwÀltin Drach
Silvia Drach
RechtsanwÀltin
FachanwĂ€ltin fĂŒr Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach