Beweissicherung beim Mangel am Bau

Die Unterzeichnerin rĂ€t als Mitglied im gemeinnĂŒtzigen Verein Bauherrenschutzbund, Schlichterin im Bau sowie FachanwĂ€ltin im Bau- und Architektenrecht regelmĂ€ĂŸig dazu, Beweise bei MĂ€ngeln und „Pfusch“ am Bau zu sichern.

FĂŒr jeden am Bau Beteiligten kann die Situation entstehen, auch fĂŒr den Unternehmer, dass es Streit um die BauausfĂŒhrung und um behauptete MĂ€ngel gibt.

Es ist fĂŒr alle Beteiligte sinnvoll, dass MĂ€ngel rechtzeitig entdeckt und behoben werden. Kommt es zu keiner Einigung ĂŒber die Beseitigung der MĂ€ngel, ist es fĂŒr beide Seiten notwendig und erforderlich, die Beweise zu sichern. Denn der Bauherr kann nach Fristsetzung fĂŒr die Mangelbeseitigung unter Beachtung aller rechtlichen Schritte den Mangel durch ein Drittunternehmen beseitigen lassen.

Kommt es dann zur Auseinandersetzung, spielt die Beweissicherung eine wichtige Rolle. Die Unterzeichnerin rĂ€t regelmĂ€ĂŸig dazu, diese Beweissicherung unter Einbeziehung eines Fachanwaltes fĂŒr Bau- und Architektenrecht sinnvollerweise durch ein Privatgutachten vornehmen zu lassen, um einen zeitaufwendigen Gerichtsweg eines selbststĂ€ndigen Beweisverfahren zu umgehen.

Nunmehr ist durch eine beachtenswerte Entscheidung eines Oberlandesgerichtes (II. Instanz) eindeutig festgehalten,

„… dass der Unterschied zwischen einem Privatgutachten und einem gerichtlichen Gutachten in einem selbststĂ€ndigen Beweisverfahren beweismĂ€ĂŸig nicht so erheblich ist, dass eine Partei grundsĂ€tzlich verpflichtet wĂ€re, anstelle der Einholung eines Privatgutachtens ein selbststĂ€ndiges Beweisverfahren anzustrengen.“

Diese EinschÀtzung belegt die Wertigkeit einer Leistungsfeststellung oder MÀngeldokumentation durch einen privaten SachverstÀndigen. Allerdings sollte man sich dabei auf jeden Fall von einem Fachanwalt im Bau- und Architektenrecht beraten lassen.

Ihr Recht
Bei Fragen zur Beweissicherung am Bau berÀt Sie Frau RechtsanwÀltin Drach
Silvia Drach
RechtsanwÀltin
FachanwĂ€ltin fĂŒr Bau- und Architektenrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach