Ab dem 1. Mai 2014 geht es im Straßenverkehr um die Fahreignung

Für alle Verkehrsteilnehmer, die gegenwärtig keine oder eine Eintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg haben, ist folgendes zu beachten:
noch kann man ein Aufbauseminar nutzen, um Punkte vor dem 01.05.2014 abzubauen. Die Fahrschulen sind darauf eingerichtet. So erfolgt ein Abzug von vier Punkten, wenn man gegenwärtig bis acht Punkte in Flensburg eingetragen hat.
Dies wäre dann 8 Punkte minus 4 Punkte = 4 Punkte, umgerechnet nach dem 01.05.2014 dann 2 Punkte im Fahreignungsregister.
Der Verkehrsteilnehmer, der sich gerade in der Phase einer begangenen Ordnungswidrigkeit befindet, ihm die Eintragung von Punkten in Fahreignungsregister in Flensburg drohen und bisher noch keine Eintragung hat,sollte, wenn der Vorwurf stimmt, gegenüber der Behörde drängen, dass diese noch vor dem 01.05.2014 den Bußgeldbescheid fertigt und ihm zustellt.
Dies hat den Vorteil, dass diese Eintragung nach zwei Jahren im Fahreignungsregister gelöscht wird, wenn keine andere Löschungsfrist nach dem alten Bußgeldkatalog vorgesehen ist. Sonst wären es mindesten 2,5 Jahre Löschungsfrist.
Der Verkehrsteilnehmer, der in Flensburg schon mit Punkten“vertreten“ ist, sollte, wenn jetzt vor dem 01.05.2014 ein Bußgeldbescheid droht, mit anwaltlicher Hilfe versuchen, dass die Rechtskraft dieses Bußgeldbescheides erst nach dem 01.05.2014 eintritt. Dies hilft, alte Punkte in der Tilgungsfrist nicht „neu“ zu beleben.
Verkehrsteilnehmer müssen ab dem 01.05.2014 mehr die Verkehrsregeln, insbesondere die Geschwindigkeit, kein Handy am Ohr, keine Unfallflucht einhalten, denn sonst steht ihre Fahreignung ganz schnell auf dem Prüfstand.

Ihr Recht
Rechtsanwalt Karl-Heinz Drach