TraffiStar S350 – Verfahren eingestellt

Das Amtsgericht Bautzen hat nun Verfahren nach dem Gesetz ĂŒber Ordnungswidrigkeiten eingestellt, bei denen das GeschwindigkeitsmessgerĂ€t TraffiStar S350 verwendet wurde.
Vorangegangen waren mehrere Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes. Dort wurden Verfahren mit der BegrĂŒndung eingestellt, die Betroffenen sind in verfassungswidriger Weise in ihrer Verteidigung eingeschrĂ€nkt. Denn durch die im MessgerĂ€t installierte Software werden die eigentlichen Messdaten nach der Berechnung des Geschwindigkeitswerts gelöscht. Damit ist es dem Betroffenen unmöglich, im Rahmen seiner Verteidigung die eigentlichen Messdaten auf fehlerhafte Erhebung und Verarbeitung und Interpretation zu prĂŒfen und den daraus errechneten und letztlich vorgeworfenen Geschwindigkeitswerte anzugreifen.
Die Entscheidungen des Amtsgerichts Bautzen dĂŒrften auch weitere GeschwindigkeitsmessgerĂ€te betreffen, deren Sensordaten nach der Berechnung des Geschwindigkeitswertes gelöscht oder jedenfalls fĂŒr die Betroffenen oder SachverstĂ€ndigen unzugĂ€nglich gespeichert werden.
Der Landkreis Bautzen setzt mehrere GerĂ€te des Typs TraffiStar S350 ein. Die bei diesen TraffiStar S350 bisher verwendete Software-Version löscht die eigentlichen Messdaten. Daher dĂŒrfte eine Vielzahl laufender Verfahren des Landkreises Bautzen von der Entwicklung in der Rechtsprechung erfasst sein.
Betroffene sollten sich schon bei Zugang einer Anhörung von einem Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht beraten lassen. Gerade auch, wenn das verwendete MessgerĂ€t aus der Anhörung heraus nicht erkennbar ist.
In unserer Kanzlei stehen zwei FachanwĂ€lte fĂŒr Verkehrsrecht fĂŒr Ihre Fragen bereit. Bei uns erhalten ADAC-Mitglieder – auch wenn sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben – eine kostenfreie Erstberatung.

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Rechtsanwalt Tomas Dils
Fachanwalt fĂŒr Verkehrsrecht
angestellter Anwalt
Anwaltskanzlei Drach & Drach
Bautzen, den 12.09.2019

Amtsgericht_Bautzen_Beschluss_vom_20190719_zu_TraffiStar_S350