StraĂenverkehr ist eine gefĂ€hrliche Angelegenheit. Fehler passieren regelmĂ€Ăig, die meisten bleiben ohne Folgen. Andernfalls ist meist die Polizei zur Stelle oder von Nöten.
Der Kontakt mit Polizeibeamten hat also selten einen erfreulichen Anlass. Das wird möglicherweise an Ihnen oder Ihrem Verhalten liegen oder an dem Verhalten Dritter.
Die Aufgabe der Polizeibeamten ist es, fĂŒr die Staatsanwaltschaft oder die BuĂgeldstelle den Sachverhalt zu erforschen und in einer Akte zu dokumentieren und in Datenbanken zu speichern. Was in der Akte steht, gilt erst einmal als gesetzt. Was in die Datenbanken der Polizei kommt, bleibt dort lange stehen.
FĂŒr Betroffene ist es schwierig oder gar nicht einzuschĂ€tzen, wie ihre ĂuĂerungen unmittelbar nach einem Unfall oder bei einer Polizeikontrolle spĂ€ter von StaatsanwĂ€lten, Richtern, Versicherern, BuĂgeldstellen oder AnwĂ€lten verstanden werden.
Ich rate Ihnen, sich in einer solchen Situation auf die Angaben zu beschrĂ€nken, die Sie wirklich und wahrheitsgemÀà machen mĂŒssen: Vorname, Name, Wohnanschrift. Sie mĂŒssen FĂŒhrerschein und Fahrzeugschein vorweisen (§ 34 StVO) und bei einem Unfall mitteilen, ob Sie Unfallbeteiligter sind. Nicht mehr, nicht weniger. Die Angaben mĂŒssen Sie noch am Unfallort gegenĂŒber allen anderen Unfallbeteiligten machen.
Nicht mehr, nicht weniger.
Aber Sie mĂŒssen keine Formulare unterschreiben! Jedenfalls sollten Sie sich die zuvor ganz genau durchlesen und verstehen, was da steht und was Sie damit erklĂ€ren. Bei Zweifeln fragen Sie genau nach, zum Beispiel bei einem Anwalt.
Was in den Datenbanken der Polizei in Sachsen steht, können Sie ĂŒber eine kostenfreie Auskunft beim Landeskriminalamt Sachsen anfordern. Einen Vordruck finden Sie unter https://www.rechtsanwaltdrach.de/pass.
Ihr Recht
Rechtsanwalt Tomas Dils