Verbraucher-Bauvertrag und Widerrufsrecht

Das neue Bauvertragsrecht, das ausdrücklich einen Verbraucher-Bauvertrag regelt, gilt ab 01.01.2018.
Diese Bestimmungen enthalten eine Regelung, wonach der Bauherr als Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen darf.

Das Gesetz schreibt die ausdrückliche Belehrung des Bauwilligen/Verbraucher vor dessen Vertragsunterzeichnung über das Widerrufsrecht vor.

Im Artikel 249 EGBGB Artikel 3 ist das „WIE“ geregelt. Es muss eine verständliche Information in Textform rechtzeitig vor Unterzeichnung dem Verbraucher übergeben und mündlich zusätzlich informiert werden. Unterschreibt nach Ãœbergabe und nach Belehrung der Bauherr den Vertrag, beginnt die 14-Tage-Frist. Hat jedoch der Bauuntrnehmer noch nicht unterzeichnet, beginnt die 14-Tage-Frist erst, wenn der Bauunternehmer auch den Vertrag unterzeichnet hat. Das bedeutet, erst wenn auch der Bauunternehmer den Vertrag rechtsgültig unterzeichnet hat, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist zu laufen.

Ist die Aufklärung und Information über die Widerrufsfrist nicht, nicht umfassend oder nicht rechtzeitig erfolgt, beginnt die Widerrufsfrist des Verbrauchers nicht zu laufen. Sie läuft nicht innerhalb der 14 Tage ab, sondern erst nach einem Jahr und 14 Tagen ab Unterzeichnung durch den Bauherren.
Sofern der Bauträger/Bauunternehmer mit dem Bau bereits begonnen hat, bevor der Bauherr berechtigt widerruft (wenn nämlich über den Widerruf nicht ordnungsgemäß belehrt ist), muss der Bauherr auch für die bis dahin erbrachten Bauleistungen bezahlen.

Das neue Bauvertragsrecht ist nicht unkompliziert, aber es bietet nunmehr auch im Bauvertrag für den Verbraucher in jedem Fall eine Widerrufsmöglichkeit. Das ist sehr gut.

Informieren Sie sich rechtzeitig vor Vertragsabschluss über den notwendigen Inhalt eines Vertrages und über Ihre Rechte. Dann wird Ihr Bau kein Problem und Ihr Haus zu Ihrer Zufriedenheit erstellt.

Silvia Drach
Rechtsanwältin
Vertrauensanwalt des Bauherrenschutzbundes
Fachanwältin im Bau- und Architektenrecht