Bei der VerlÀngerung des befristeten Arbeitsvertrages ohne Befristungsgrund ist Vorsicht geboten.
Die Befristung ist gefÀhrdet und der befristete Arbeitsvertrag kann schnell als unbefristeter im Streitfall ausgelegt werden, wenn bei der VerlÀngerung des befristetes Arbeitsvertrages nicht alles beachtet wird.
Wird z.B. die Befristungsabrede durch eine Vereinbarung verlĂ€ngert und bleibt die VerlĂ€ngerung innerhalb des § 14 TzBfG, kann das dennoch zur Unwirksamkeit der Befristung fĂŒhren, wenn gleichzeitig zugunsten oder ungunsten des Arbeitnehmers weitere Arbeitsbedingungen des befristeten Arbeitsvertrages verĂ€ndert werden.
So kann allein die Erhöhung des Arbeitsentgeltes im Zusammenhang oder zeitnah im Zusammenhang mit der VerlĂ€ngerung des befristeten Arbeitsvertrages dazu fĂŒhren, dass der Arbeitsvertrag nicht mehr befristet ist.
PrĂŒfen Sie also grĂŒndlich, wie Sie die Befristung vereinbaren. FĂŒr den Arbeitnehmer bedeutet das oft eine Chance, aus der Befristung herauszubekommen.
Gern stehen wir zur Rechtsberatung zur VerfĂŒgung.
Silvia Drach
RechtsanwÀltin
FachanwÀltin im Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach