Rechtsinformationen zur Mediation

Viele Streitparteien wollen sich außergerichtlich einigen, wissen jedoch nicht wie.

In diesen Fällen bietet sich ein Mediationsverfahren an. Hierbei bestimmen die Beteiligten eigenverantwortlich und freiwillig, worüber verhandelt werden soll. Der Mediator als neutraler Vermittler ermöglicht durch seine fundierte Ausbildung eine zielorientierte Kommunikation und Verständigung und hilft den Beteiligten, selbstbestimmt eine optimale Lösung für beide Seiten zu finden. Am Ende eines erfolgreichen Mediationsverfahrens steht eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit Bestand für die Zukunft.

Die Anwaltskanzlei Drach & Drach kann Ihnen durch Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Kerstin Clemens nunmehr auch diese Form der Konfliktbewältigung anbieten.

Grundlagen der Mediation

Freiwilligkeit

Die Mediation ist ein völlig freiwilliges Verfahren. Jede Seite kann sie daher zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abbrechen.

Eigenverantwortung

Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Kompetenz, ihren Streit zu lösen. Lösungen, die sie selbst finden, sind daher viel öfter dauerhaft haltbar als solche, die von unbeteiligten Dritten vorgegeben werden. Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien durch seine fundierte Ausbildung, die für sie optimale Lösung zu finden. Er ermöglicht durch spezielle Techniken eine zielorientierte Kommunikation und fördert das gegenseitige Zuhören und Verstehen. Der Mediator selbst hat keine eigene Entscheidungsbefugnis.

Offenheit und Informiertheit

Da die Mediation die Eigenverantwortung der Konfliktpartner in den Mittelpunkt stellt, ist es wichtig, dass diese alle Tatsachen offen legen, die für die Lösung des Konflikts in der Mediation erheblich sind. Der Mediator achtet darauf, dass sich die Konfliktpartner zu allen Detailfragen des zu lösenden Konflikts informieren, in dem sie ggf. den Rat eines Fachmanns einholen.

Vertraulichkeit

Die Konfliktparteien verpflichten sich, Fakten, die sie im Verlaufe der Mediation offen gelegt haben, nicht Dritten zu offenbaren oder in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten zu verwenden. Mediatoren, die zugleich als Rechtsanwälte zugelassen sind, unterliegen bereits per Gesetz der Schweigepflicht.

Neutralität und Allparteilichkeit

Der Mediator setzt sich für die Interessen aller Konfliktpartner ein. Er begibt sich nicht auf die Seite eines Konfliktpartners, sondern nimmt die Sichtweisen der Konfliktpartner gleichwertig und gleichmäßig wahr.

Das Mediationsverfahren

1. Phase: Mediationsvereinbarung

In dieser ersten Phase erklärt der Mediator den Konfliktparteien im Einzelnen die Grundlagen der Mediation. Er informiert sie über den Ablauf des Mediationsverfahrens und prüft außerdem, ob sich das Verfahren für die Beteiligten überhaupt eignet. Darüber hinaus wird eine Honorarveinbarung mit dem Mediator geschlossen..

2. Phase: Informations- und Themensammlung

Hier werden die klärungsbedürftigen Themen beider Seiten gesammelt und die notwendigen Informationen offengelegt..

3. Phase: Interessenklärung

In dieser Phase werden die tatsächlichen Interessen der Konfliktbeteiligten ergründet. Durch das gegenseitige Zuhören wird hierbei unter anderem das Verständnis für die andere Sichtweise gefördert. Das versetzt die Konfliktpartner in die Lage, zukunftsorientierte Optionen zu entwickeln, die für beide Seiten tragbar sind..

4. Phase: kreative Lösungssuche

Sind die Interessen genau herausgearbeitet, ist die Kreativität der Konfliktpartner gefragt. Mittels verschiedener Kreativitätstechniken werden Lösungsoptionen entwickelt.

5. Phase: Bewertung und Auswahl der Optionen

Anschließend werden anhand der ergründeten Interessen aller Konfliktparteien die optimalen Optionen herausgefiltert und auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft. Ggf. kann hier auch eine Prüfung durch den eigenen Anwalt erfolgen.

6. Phase: Gestaltung und Abschlussvereinbarung

Das Einigungsergebnis wird dann in einer Abschlussvereinbarung zusammengefasst. Sofern es die Konfliktpartner wünschen, kann die Vollstreckbarkeit des Vertrages durch die notarielle Beurkundung oder die Gestaltung als Anwaltsvergleich (§ 796 a ZPO) sichergestellt werden. Die Abschlussvereinbarung bietet damit hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit die gleiche Sicherheit wie ein gerichtliches Urteil. Damit ist die Mediation abgeschlossen.

Die Anwalts­kanzlei Drach & Drach kann Ihnen durch Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Kerstin Clemens nunmehr die Durchführung eines Mediationsverfahrens anbieten.