Drohung wegen Krankschreibung und außerordentliche Kündigung

Das LAG Mecklemburg-Vorpommern hat am 04.05.2021 entschieden, die Drohung, sich krankschreiben zu lassen, sofern der Arbeitgeber nicht die gewünschte Schichteinteilung zugunsten des Arbeitnehmers vornimmt, stellt, ohne dass es einer Abmahnung bedarf, den Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.

Allerdings hat das LAG Mecklemburg-Vorpommern einschränkend darauf hingewiesen, dass bei der Interessenabwägung gegebenenfalls doch gegen die außerordentliche Kündigung entschieden werden kann, wenn nämlich das Arbeitsverhältnis aufgrund Eigenkündigung des Arbeitnehmers nur noch einen sehr kurzen Zeitraum Bestand hätte.

Wie man sieht, es kommt immer auf die Einzelheit und Feinheit in jedem einzelnen Fall an. Kein Fall ist wie der andere und kann von vornherein mit einem anderen Fall der Rechtsprechung gleichgesetzt bzw. absolut verglichen werden.

Deshalb wenden Sie sich an einen Fachanwalt im Arbeitsrecht, wenn Sie näheres wissen wollen.

 

Silvia Drach
Fachanwältin
im Arbeitsrecht