LEIVTEC XV3 wird Anwalts Liebling

In den vergangenen Jahrzehnten wurde die Technik für die Messung von Geschwindigkeiten im Straßenverkehr immer weiter entwickelt. Nur wenige Hersteller machen die Messungen transparent und nachvollziehbar. Auch die physikalisch-technische Bundesanstalt macht nur selten transparent, was wie funktioniert und berechnet wird. Sie besorgt die für die Bundesrepublik die technische Prüfung und Zulassung der Geräte.

Das machte eine Verteidigung bei Geschwindigkeitsübertretungen in den letzten Jahren immer schwieriger. Hinzu kam ein Trend in der Rechtsprechung, die Anforderungen an Beweisanträge immer höher zu schrauben. Viele Betroffene, die den Weg über das Gericht suchten, fühlten sich ungerecht behandelt – und dies möglicherweise nicht zu unrecht.

Die Firma LEIVTEC hatte ihr Geschwindigkeitsmessgerät XV3 ursprünglich relativ transparent konzipiert. Jedenfalls für Sachverständige waren die Messungen anfangs noch recht gut nachvollziehbar und Messfehler erkennbar. Der von einem Messgerät ausgeworfene Geschwindigkeitswert wird je nach Verfahren aus dutzenden oder tausenden Einzelwerten rechnerisch ermittelt. Liegen die Einzelwerte vor, kann ein Sachverständiger nachrechnen und so die Messung überprüfen.

Im Zuge eines Updates der Systemsoftware des LEIVTEC XV3 wurden die Einzelmesswerte nicht mehr gespeichert und eine Nachprüfbarkeit erschwert.

Nun hat im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe aus mehreren unabhängigen Sachverständigen das Messgerät eingehend unter die Lupe genommen und teils drastische Messfehler aufgedeckt. (https://www.iqvmt.de/LeivtecXV3.html) Infolge dieser Untersuchungen und einer Änderung der Anleitung zur Auswertung der Messbilder ist es für Betroffene mit anwaltlicher Unterstützung (man braucht schon eine Akteneinsicht) wieder sehr viel leichter geworden, die Messungen anzugreifen. Schicken Sie mir Ihre Anhörung zur XV3-Messung einfach zu über https://GibDasDeinemAnwalt.de

Wir kämpfen für Ihr Recht.
Verteidigung, Strafrecht, Corona Virus, CoVid-19, Beratung durch Rechtsanwalt Dils
Rechtsanwalt Tomas Dils
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach
Bautzen, den 05.02.2021Tomas Dils

Arbeitszeitkonto sowie Urlaub während einer Pandemie

1. Arbeitszeitkonto

Es ist recht üblich und entspricht den Forderungen des Mindestlohngesetzes, dass Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsvertrag eine Vereinbarung über die Führung eines Arbeitszeitkontos abschließen. Die Vereinbarung kann beinhalten, dass das Arbeitszeitkonto durch Gewährung von Freizeit auszugleichen ist. Wird das Arbeitsverhältnis beendet und das Arbeitszeitkonto weist ein Plussaldo auf, ist die Gewährung von Freizeit innerhalb des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen. Damit hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.

Das Bundesarbeitsgericht hat festgehalten, dass Guthabenstunden aus dem Arbeitszeitkonto streitlos sind. Letzteres bedeutet, die Arbeitnehmer müssen das Guthaben nicht innerhalb einer vertraglich vereinbarten Ausschlussfrist zeitnah geltend machen. Sollten diese Guthabenstunden im Arbeitszeitkonto haben und diese wurden nicht durch Auszahlung abgegolten, können diese auch noch außerhalb der tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfristen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist von drei Jahren gerichtlich durchgesetzt werden.

2. Urlaub und Pandemie

Hat der Arbeitnehmer Urlaub beantragt und der Arbeitgeber diesen ausdrücklich genehmigt, ist der Urlaub in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Verschiebung des Urlaubs, weil die Reise aufgrund der Reisebeschränkungen in dem Corona-Pandemiezeitraum nicht stattfindet, d.h. eine Urlaubsreise nicht angetreten werden kann.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Frau Rechtsanwältin Drach berät Sie gern zu Arbeitszeitkonten.

Silvia Drach
Rechtsanwältin
Fachanwältin im Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Drach & Drach

Erben haben Pflichtteilsrechte!

Pflichtteilsrechte sind Zahlungsansprüche des Ehegatten, der Abkömmlinge und ggf. auch der Eltern eines Erblassers gegenüber den Erben in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Pflichtteilsrechte entstehen insbesondere dann, wenn gesetzliche Erben, z. B. durch ein Testament, von der Erbfolge ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Grundsätzlich haben auch Erben Anspruch auf mindestens ihren gesetzlichen Pflichtteil. Hiermit soll verhindert werden, dass Erblasser durch lebzeitige Schenkungen oder testamentarische Regelungen das Pflichtteilsrecht umgehen.

Wenn somit einem der Erben weniger hinterlassen wurde, als er im Falle der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätte, kann er den sog. Zusatzpflichtteil geltend machen.

Darüber hinaus sind insbesondere die Pflichtteilsergänzungsansprüche für den Erben relevant. Hierbei werden alle größeren Schenkungen des Erblassers der letzten 10 Jahre, jährlich um 10 % abschmelzend, zum Nachlasswert hinzugerechnet und geprüft, ob auch unter Berücksichtigung dieser Zuwendungen dem Erben zumindest der gesetzliche Pflichtteil verbleibt.

Für die Pflichtteilsergänzungsansprüche sind insbesondere Versicherungsleistungen und Bankguthaben zu berücksichtigen, die ausdrücklich nicht in den Nachlass fallen.

Können entsprechende Ergänzungsansprüche nicht aus dem vorhandenen Nachlass erfüllt werden, bestehen notfalls sogar Ansprüche gegenüber den Beschenkten auf Herausgabe des Geschenks.

Zur Ermittlung und Berechnung dieser Ansprüche ist eine anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Ihr Recht
Beratung zu Pflichtteilsrechten führt Rechtsanwältin Clemens
Kerstin Clemens
Fachanwältin für Erbrecht
angestellte Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Drach & Drach

Bettgitter nicht ohne gerichtliche Genehmigung!

Ein Bettgitter ist manchmal notwendig, gerade wenn Personen durch Krankheit oder Unfall in ihrer Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Dann kann ein Bettgitter die Person vor weiteren Verletzungen schützen.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27.06.2012 zum AZ: XII ZB 24/12 festgestellt, dass trotz Vorliegen einer Vorsorgevollmacht die Einholung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung für freiheitsentziehende Maßnahmen nötig ist.

1. Das Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mittels eines Beckengurts stellen freiheitsentziehende Maßnahmen im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB BGB dar, wenn der Betroffene durch sie in seiner körperlichen Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird. Dieses ist dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Betroffene zu einer willensgesteuerten Aufenthaltsveränderung in der Lage wäre, an der er durch die Maßnahmen gehindert wird.
2. Das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen wird nicht dadurch verletzt, dass die Einwilligung eines von ihm Bevollmächtigten in eine freiheitsentziehende Maßnahme der gerichtlichen Genehmigung bedarf.

Dieses Urteil wurde nunmehr auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 10.06.2015 zum AZ: 2 BvR 1967/12 bestätigt.

Ihr Recht
Beratung zu Vorsorgevollmachten führt Rechtsanwältin Clemens
Kerstin Clemens
angestellte Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Drach & Drach

Rechtsinformationen zur Mediation

Viele Streitparteien wollen sich außergerichtlich einigen, wissen jedoch nicht wie.

In diesen Fällen bietet sich ein Mediationsverfahren an. Hierbei bestimmen die Beteiligten eigenverantwortlich und freiwillig, worüber verhandelt werden soll. Der Mediator als neutraler Vermittler ermöglicht durch seine fundierte Ausbildung eine zielorientierte Kommunikation und Verständigung und hilft den Beteiligten, selbstbestimmt eine optimale Lösung für beide Seiten zu finden. Am Ende eines erfolgreichen Mediationsverfahrens steht eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit Bestand für die Zukunft.

Die Anwaltskanzlei Drach & Drach kann Ihnen durch Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Kerstin Clemens nunmehr auch diese Form der Konfliktbewältigung anbieten.

Grundlagen der Mediation

Freiwilligkeit

Die Mediation ist ein völlig freiwilliges Verfahren. Jede Seite kann sie daher zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abbrechen.

Eigenverantwortung

Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Kompetenz, ihren Streit zu lösen. Lösungen, die sie selbst finden, sind daher viel öfter dauerhaft haltbar als solche, die von unbeteiligten Dritten vorgegeben werden. Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien durch seine fundierte Ausbildung, die für sie optimale Lösung zu finden. Er ermöglicht durch spezielle Techniken eine zielorientierte Kommunikation und fördert das gegenseitige Zuhören und Verstehen. Der Mediator selbst hat keine eigene Entscheidungsbefugnis.

Offenheit und Informiertheit

Da die Mediation die Eigenverantwortung der Konfliktpartner in den Mittelpunkt stellt, ist es wichtig, dass diese alle Tatsachen offen legen, die für die Lösung des Konflikts in der Mediation erheblich sind. Der Mediator achtet darauf, dass sich die Konfliktpartner zu allen Detailfragen des zu lösenden Konflikts informieren, in dem sie ggf. den Rat eines Fachmanns einholen.

Vertraulichkeit

Die Konfliktparteien verpflichten sich, Fakten, die sie im Verlaufe der Mediation offen gelegt haben, nicht Dritten zu offenbaren oder in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten zu verwenden. Mediatoren, die zugleich als Rechtsanwälte zugelassen sind, unterliegen bereits per Gesetz der Schweigepflicht.

Neutralität und Allparteilichkeit

Der Mediator setzt sich für die Interessen aller Konfliktpartner ein. Er begibt sich nicht auf die Seite eines Konfliktpartners, sondern nimmt die Sichtweisen der Konfliktpartner gleichwertig und gleichmäßig wahr.

Das Mediationsverfahren

1. Phase: Mediationsvereinbarung

In dieser ersten Phase erklärt der Mediator den Konfliktparteien im Einzelnen die Grundlagen der Mediation. Er informiert sie über den Ablauf des Mediationsverfahrens und prüft außerdem, ob sich das Verfahren für die Beteiligten überhaupt eignet. Darüber hinaus wird eine Honorarveinbarung mit dem Mediator geschlossen..

2. Phase: Informations- und Themensammlung

Hier werden die klärungsbedürftigen Themen beider Seiten gesammelt und die notwendigen Informationen offengelegt..

3. Phase: Interessenklärung

In dieser Phase werden die tatsächlichen Interessen der Konfliktbeteiligten ergründet. Durch das gegenseitige Zuhören wird hierbei unter anderem das Verständnis für die andere Sichtweise gefördert. Das versetzt die Konfliktpartner in die Lage, zukunftsorientierte Optionen zu entwickeln, die für beide Seiten tragbar sind..

4. Phase: kreative Lösungssuche

Sind die Interessen genau herausgearbeitet, ist die Kreativität der Konfliktpartner gefragt. Mittels verschiedener Kreativitätstechniken werden Lösungsoptionen entwickelt.

5. Phase: Bewertung und Auswahl der Optionen

Anschließend werden anhand der ergründeten Interessen aller Konfliktparteien die optimalen Optionen herausgefiltert und auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft. Ggf. kann hier auch eine Prüfung durch den eigenen Anwalt erfolgen.

6. Phase: Gestaltung und Abschlussvereinbarung

Das Einigungsergebnis wird dann in einer Abschlussvereinbarung zusammengefasst. Sofern es die Konfliktpartner wünschen, kann die Vollstreckbarkeit des Vertrages durch die notarielle Beurkundung oder die Gestaltung als Anwaltsvergleich (§ 796 a ZPO) sichergestellt werden. Die Abschlussvereinbarung bietet damit hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit die gleiche Sicherheit wie ein gerichtliches Urteil. Damit ist die Mediation abgeschlossen.

Die Anwalts­kanzlei Drach & Drach kann Ihnen durch Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Kerstin Clemens nunmehr die Durchführung eines Mediationsverfahrens anbieten.

Blutalkoholkonzentration

Für viele Verkehrsteilnehmer ist der Umgang mit Alkohol problematisch. Denn Alkohol hat – wie andere berauschende Mittel auch – die fatale Eigenschaft, die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung zu mindern. Hier hilft es nur, Art und Menge des Getrunkenen zu erfassen und danach die Blutalkoholkonzentration (BAK) zu berechnen.

Dabei helfen die untern verlinkten Rechentabellen.

Die BAK-Berechung erfolgt nach den Formeln von Widmark, Watson und Eicker. Der Rechenweg beruht auf der Darstellung unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Blutalkoholkonzentration
zum September 2007.

Für die Richtigkeit der Berechungen wird keine Gewähr übernommen. Eine Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichte und Sachverständige führen die Berechnung regelmäßig nach älteren Verfahren durch.


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Kann künstliche Intelligenz Bauverträge prüfen?

Künstliche Intelligenz (Kl) ist in aller Munde. Die Technologie hat in den letzten Jahren
enorme Fortschritte gemacht und wird in immer mehr Bereichen des täglichen Lebens
eingesetzt, Z.B. in der Spracherkennung, Bild- und Textverarbeitung, Robotik oder beim
Autonomen Fahren.
Eine der bekanntesten Kl-Anwendungen ist Chat GPT. Laut Selbstauskunft kann das Sprachmodell eine Vielzahl an Aufgaben im Zusammenhang mit natürlicher Sprachverarbeitung ausführen. Hierzu zählen u.a. die Beantwortung von Fragen oder das Übersetzen von Texten. Wir haben Chat GPT gefragt, ob es auch Bauverträge prüfen kann und erhielten folgende Antwort:

„Ich kann helfen, Verträge zu prüfen, indem ich die Bedingungen, Klauseln und rechtlichen Begriffe in dem Vertrag identifiziere und daraufhin überprüfe, ob sie rechtlich korrekt sind.“

Eine selbstbewusste Antwort, die wir auf den Prüfstand stellen. Wir haben Chat GPT vier Vertragsklauseln vorgelegt.

Das ist das Ergebnis:

Klausel 1: fehlender verbindlicher Termin für Bauausführung

Nach Vorliegen der Voraussetzungen sowie der durch den/die Bauherren zu schaffenden
Baufreiheit auf dem Bauplatz, beginnt der Bauunternehmer zum nächstmöglichen Termin
mit der Bauausführung.

Chat GPT: Die Klausel scheint fair und angemessen zu sein, da der Bauunternehmer nicht mit dem Bau beginnen kann, wenn der Bauplatz nicht bereit ist oder die erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen. Es wäre jedoch wichtig, die Klausel im Zusammenhang mit anderen Vertragsbedingungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie nicht zu unfairen Bedingungen für den Bauherrn führt. Zum Beispiel sollten klare Fristen für die Schaffung der Baufreiheit festgelegt werden, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

BSB: Ghat GPT beurteilt diese Regelung laienhaft. Die Klausel liest sich nachvollziehbar und fair. In Wirklichkeit ist sie jedoch unwirksam und zu unterlassen. Die Formulierung informiert den Bauherren nicht wie vorgeschrieben verbindlich über einen Fertigstellungszeitpunkt oder über die Dauer der Bauausführung. Gerade die genaue Ermittlung des Fertigstellungszeitpunkts ist wichtig,
um später feststellen zu können, wann die verträgliche Bauzeit überschritten ist. Daran hängt, ob z.B. Schadenersatzansprüche aufgrund zusätzlicher Mietkosten geltend gemacht werden können.

Klausel 2: Ausnahmeregelung Gewährleistungszeit

Ausgenommen sind Anstriche, elastische Fugen, bewegliche Bauteile sowie Einbauteile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Hier gilt eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren, bei nachweislich regelmäßiger Pflege/Wartung.
Chat GPT:Diese Klausel scheint angemessen zu sein, da Anstriche, elastische Fugen, bewegliche Bauteile und Einbauteile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, aufgrund ihrer Natur eher anfällig für Abnutzung sind.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Klausel klar definiert, welche Bauteile ausgeschlossen sind und welche von der Gewährleistung abgedeckt sind. Es ist auch wichtig zu überprüfen, wie „regelmäßige Pflege/Wartung“ definiert ist, um mögliche Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer zu vermeiden. Eine klare Definition könnte beispielsweise vorschreiben, dass bestimmte Wartungsarbeiten in regelmäßigen Abständen von einem qualifizierten Fachmann durchgeführt werden müssen.

BSB: Chat GPT erkennt nicht, dass diese Klausel aus der VOB stammt und sie nicht ohne Weiteres in einen Verbraucherbauvertrag einbezogen werden darf. Eine Verkürzung der im BGB-Bauvertrag geltenden Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ist in diesem Fall nicht zulässig. Zudem gibt Chat GPT einen Hinweis bzgl. einer Vertragsergänzung, der bei einem Laien den Eindruck verstärken kann, dass die Antwort korrekt ist. Grundsätzlich unterliegen eingebaute, mit dem Bauwerk fest verbundene Teile bei Bauverträgen mit Verbraucher:innen einer Gewährleistungszeit von 5 Jahren. Chat GPT unterscheidet offensichtlich nicht zwischen der Art des Auftraggebers, obwohl genau dies erhebliche Auswirkungen auf den Vertragstext haben muss.

Klausel 3: Besichtigung durch Bauinteressierte

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das von ihm erstellte Haus als Roh- und Fertigbau vor Ãœbergabe an den Auftraggeber durch Bauinteressenten besichtigen zu lassen.

Chat GPT: Die Klausel scheint […] nicht ungewöhnlich oder unangemessen zu sein. Es ist üblich, dass Bauunternehmen potenzielle Kunden durch Häuser führen, die sie zuvor gebaut haben, um ihre
Fähigkeiten und Erfahrungen zu demonstrieren.
Wenn Sie jedoch Bedenken haben oder weitere Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind.

BSB: Chat GPT weist zwar darauf hin, dass man sich als Bauherr sicher sein soll, wenn man den Zutritt zum eignen Haus für andere Kund:innen des Bauunternehmers zulässt. Das Ausmaß, nämlich der uneingeschränkte Zugang durch Bauinteressierte, auch noch im fertigen Zustand, wird
nicht deutlich. Ebenso fehlt der eindeutige Hinweis auf die damit eingeschränkte Verfügbarkeit des Eigentums des Bauherren.

Die Klausel benachteiligt also den Bauherrn unangemessen stark und ist unzulässig. Durch eine Formularklausel die Befugnisse des Grundstückseigentümers derart einzuschränken, dass zu beliebigen Zeitpunkten mehrmals beliebig viele Bauinteressierte, durch das fertiggebaute Haus des Bauherrn geführt werden, stellt eine unangemessene Benachteiligung seiner Interessen dar.

Klausel 4: Abschlagszahlung mit Beginn der Planungs-/Architekt:innenarbeiten

Der/die Bauherr/en verpflichten sich zu folgenden Abschlagszahlungen, nach Rechnungslegung
durch das Bauunternehmen: 5 Prozent des Gesamtpreises mit Beginn der Planungsarbei-ten/Architektenarbeiten

Chat GPT: Es ist üblich, dass bei Bauvorhaben Abschlagszahlungen geleistet werden, um den Fortschritt der Arbeiten zu finanzieren. Die Klausel erscheint grundsätzlich in Ordnung, sofern sie mit dem Gesetz und anderen Bestimmungen in Übereinstimmung steht und der Bauherr in der Lage ist, die Zahlungen zu leisten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Vertragsklausel nur ein kleiner Teil des Vertrags sein kann und es daher ratsam ist, den gesamten Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen oder von einem Fachanwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Klauseln fair und angemessen
sind und den Bedürfnissen beider Parteien entsprechen.

BSB: Chat GPT geht nicht konkret auf die Klausel ein. Abschläge sind zwar am Bau üblich, aber sie müssen immer erst nach erbrachter Teilleistung gezahlt werden. Das ist hier nicht vorgesehen, der Bauherr soll mit Beginn der Planung bereits zahlen. Das Programm hätte zudem die Möglichkeit gehabt, zu erkennen, dass die Klausel einem Verbraucherbauvertrag entnommen ist. Dann hätte Ghat GPT darauf hinweisen müssen, dass die erste Rate in Höhe von 5 Prozent ohnehin als Fertigstellungssicherheit einbehalten werden kann, sofern den Verbraucher:innen nicht zuvor ein anderes Sicherungsmittel gestellt wird.

Ein Hinweis von Chat GPT ist aber richtig und wichtig: nicht einzelne Klauseln, sondern der
Gesamtvertrag ist für die Beurteilung wichtig. Und grundsätzlich sollten Bauherren ihren Vertrag von einem/einer Fachanwalt/-anwältin für Bau- und Architektenrecht prüfen lassen – genau wie es auch Chat GPT in diesem Fall empfiehlt.